Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden, sind verpflichtet, eine halbjährliche Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratung dient der Unterstützung und Sicherstellung einer guten häuslichen Pflege und Versorgung. Dabei erhalten Pflegebedürftige und Angehörige hilfreiche Tipps, Antworten auf offene Fragen sowie praktische Unterstützung rund um die Pflegesituation im Alltag.
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte kommen gerne zu Ihnen nach Hause und führen den Beratungseinsatz zuverlässig, kompetent und in angenehmer Atmosphäre durch. Selbstverständlich übernehmen wir auch die notwendige Dokumentation und die Meldung an die Pflegekasse.
Wir unterstützen Sie gerne – persönlich, unkompliziert und kompetent.
Auch wenn Sie bei einem anderen Pflegedienst sind.